Der Bären hat einiges er- und überlebt

Das Gasthaus

Im Alten Bern war die Obrigkeit sehr um das Wohl des Volkes besorgt. Das äusserte sich auch in einer strengen Regelung des Wirtschaftswesens. Einer Weisung des Rates von Bern aus dem Jahre 1592 kann entnommen werden, dass im unteren Teil des Landsgerichts Konolfingen nur fünf Tavernen geduldet wurden, nämlich zwei in Münsingen und je eine in Konolfingen, Kiesen und Diessbach. Tavernen waren die privilegierten Wirtshäuser, die das Recht hatten, Wein auszuschenken, kalte und warme Speisen aufzutragen und Beherbergung anzubieten. Daneben gab es noch so genannte Pintenschenken, die nur zum Ausschank von Wein und zum Aufstellen von Käse und Brot berechtigt waren.

Wie lässt es sich erklären, dass der Bären in Konolfingen das Tavernenrecht besass? Zum einen lag er an der wichtigen Strasse von Burgdorf nach Thun und auf halbem Weg zwischen Langnau und Bern. Zum andern war Konolfingen Sitz des hohen Gerichts, das in früheren Zeiten die todeswürdigen Verbrechen ahndete. Hier versammelten sich die Gerichtsgenossen zum Landtag, der die Angeklagten beurteilte. Wurden diese zum Tode verurteilt, wurden sie entweder an Ort und Stelle mit dem Schwert hingerichtet oder auf dem nahen Galgenhubel erhängt. Der Bären-Wirt hatte die ehrbaren Herren des Gerichts würdig zu verpflegen. Zudem wurde durch solche Gerichtsverfahren viel neugieriges Volk angezogen, ganz besonders wenn eine Hinrichtung zu erwarten war. Auch es wollte verköstigt sein. Die Landtage zu Konolfingen hörten mit dem Untergang des Alten Ben im Jahre 1798 auf.

Die Rechte und Pflichten der Wirte waren in Verordnungen und Einzelman-daten genau geregelt. So waren sie unter anderem verpflichtet, Unzucht, Fluchen und Schlägereien im Wirts-haus zu verhindern und verdächtige Personen den obrigkeitlichen Beamten zu melden. Wenn sie gegen diese Vor-schriften verstiessen, hatten sie sich vor dem Gericht zu verantworten. Aus dem Protokoll des Chorgerichts in Münsingen vom 21. Hornung 1718 ergibt sich, dass Bendicht Schneider von Chonolfingen in seinem Wirtshaus Unwesen, Tanz und Geigen zugelassen hatte. Für das Erste sollte ihm zwar die Busse erlassen werden, wenn er die Namen der Spielleute und Tänzer angab. Offenbar hat der Wirt es vorgezogen, die Busse zu bezahlen...

Offenbar war es trotz günstiger Verkehrslage und „attraktiver Anlässe“ nicht leicht, das Wirtshaus in Konolfingen erfolgreich zu führen. Jedenfalls wird seine Geschichte durch häufigen Besitzerwechsel, oft im Zusammenhang mit hoher Verschuldung, geprägt. Es wird darauf verzichtet, sie an dieser Stelle nachzuzeichnen.

Aus der jüngsten Vergangenheit sei nur erwähnt, dass das Gasthaus zu Beginn des letzten Jahrhunderts vom bisherigen Pächter Adolf Engel erworben wurde. Im Jahre 1942 übergab dessen Witwe die Liegenschaft ihrem Schwiegersohn Hans Bachmann. 1981 verkaufte Familie Bachmann den Alten Bären für Fr. 205'000.- der Einwohnergemeinde Konolfingen. Frau Marianne Bachmann führt heute mit Erfolg den „neuen“ Bären gegenüber dem Alten Bären. Dieses Gebäude wurde kürzlich zu einem Wohnhaus umgebaut.

Das Gebäude

Im Inventar der schützenswerten Gebäude und Anlagen der Gemeinde Konolfingen wird der Alte Bären so umschrieben: „Stattlicher 7-achsiger Riegbau auf ebenerdigem Kellersockel. Steiles geknicktes Vollwalmdach. Hölzerne Ecklisenen. Historisches Wirtshausschild. Repräsentativer Vertreter des klassizistischen Dorfgasthauses.“

 

Eine im Dezember 1994 durchgeführte dendrochronologische Analyse (Altersbestimmung von Holz anhand der Jahrringkurven) hat ergeben, dass die beiden Hochstüde im Herbst/Winter 1602/1603 gefällt wurden und auch ein Sparren aus der gleichen Zeit stammt. Der Dachstock im Alten Bären stellt somit eine intakte Baustruktur aus dem frühen 17. Jahrhundert dar.

Zu Beginn des 18. Jahrhunderts baute der damalige Besitzer Jakob Schmid die Gaststätte um. Dabei wurde der Dachstock offenbar praktisch unverändert belassen. Gleichzeitig wurde die Scheune stark vergrössert, insbesondere ein Tanzsaal eingerichtet.

Im Jahre 1959 fiel die Scheune einem Brand zum Opfer. An ihrer Stelle wurde der neue Gasthof zum Bären errichtet und am 18. Dezember 1970 in der heutigen Form eröffnet.

Das Gebäude des Alten Bären wurde durch die Einwohnergemeinde Konolfingen umfassend saniert. Dabei wurde das Dachgeschoss zu einem Mehrzweckraum ausgebaut und mit einem modernen Treppenhaus neu erschlossen. In der Gemeindeabstimmung vom 17. April 1994 wurde dafür ein Kredit von Fr. 1'200'000.- bewilligt.